Die Bundesregierung plant, mit dem „Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen“ nicht nur das Kindergeld aufzustocken, sondern auch die Abzugsfähigkeit von „haushaltsnahen Dienstleistungen“ auszuweiten. Demnach sollen ab 2009 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro abzugsfähiger Kosten (maximal 4.000 Euro) die jährliche Steuerschuld senken können. Bislang waren lediglich 600 oder 1200 Euro steuermindernd. Die abzugsfähigen Kosten setzen sich dann neu zusammen aus den „allgemeinen haushaltsnahen Dienstleistungen“, den Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen im Haushalt sowie der versicherungspflichtigen Beschäftigung einer Haushaltshilfe. Aus: Firmenpresse.deDer komplette Beitrag:http://www.firmenpresse.de/pressinfo64957.html
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