Archiv für Dezember 2008

Lieber auf Sex verzichten als auf den Internetzugang

Laut einer Umfrage der Gesellschaft Harris Interactive für Intel würde fast jeder dritte Mann (30 Prozent) eher zwei Wochen auf Sex verzichten als für den gleichen Zeitraum keinen Internetzugang zu haben. Bei Frauen liegt die Bereitschaft zur Enthaltsamkeit zugunsten des Internets mit 46 Prozent sogar noch höher.

Passend in diesem Zusammenhang ist, dass nur 38 Prozent der Frauen mit ihrem Sexleben sehr zufrieden sind. Immerhin 44 Prozent finden: “Man kann in einer Beziehung auch ohne Sex glücklich sein.”  Quelle: Gewis für “Freundin”

Und damit wir an dieser Stelle die “WAS-HAT-DAS-ALLES-MIT-MACHDUDAS-ZU-TUN”-Kurve kriegen, zitieren wir noch ein weiteres Zitat aus dem Artikel der Süddeutschen Zeitung (http://www.sueddeutsche.de/458383/724/2692816/Man-kann-auch-ohne-Sex-gluecklich-sein.html):

 28 Prozent der Studenten können es sich leisten, auf Nebenjobs zu verzichten. Quelle: Univativ

Alle anderen können wir hoffentlich bald bei machdudas begrüßen, eurer Platform für Jobs von privat für privat.

Und wer Antworten zu Fragen aus seiner Stadt sucht, ist bei www.cityfragen.de richtig. Egal, ob ihr einen Veranstaltungstipp für heute Abend, nach einem romantischen Restaurant in München, der besten Bowlingbahn in Hamburg oder nach dem geilsten Döner Laden in Köln sucht. Einfacheure Frage bei www.cityfragen.de eingeben und schon nach kurzer Zeit bekommt ihr heißt Tipps von Menschen aus eurer Nachbarschaft.

 

Neuerungen für Minijobs ab 2009

Minijob-Newsletter - Nr. 7/2008 - 22. Dezember 2008

 

 

Liebe machdudas-Nutzer, 

 

es gibt Neuerungen bei den Minijobs zum Jahreswechsel, denen am letzten

Freitag, 19.12.2008, der Bundesrat zugestimmt hat:

 

 

+++ Verbesserte steuerliche Förderung für Minijobs in Privathaushalten +++

 

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 dem Gesetz zur Förderung von Familie

und haushaltsnahen Dienstleistungen zugestimmt. Dieses Gesetz sieht unter

anderem eine Erhöhung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe geringfügig

entlohnte Beschäftigungen, den so genannten 400 Euro Minijobs in

Privathaushalten, vor. So wird die Steuerermäßigung für die  Minijobs in

Privathaushalten ab dem 1. Januar 2009 von bisher 10 Prozent auf 20 Prozent

der Gesamtausgaben angehoben.

 

Ab dem 1. Januar 2009 zahlen Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte

Beschäftigung im Privathaushalt 14,27 Prozent an Abgaben und können aufgrund

der neuen gesetzlichen Regelung 20 Prozent der Gesamtausgaben (maximal 510

Euro jährlich) von Ihrer zu zahlenden Einkommensteuer abziehen. Damit wurde

für die Arbeitgeber noch ein höherer Anreiz geschaffen, seine Haushaltshilfe

bei der Minijob-Zentrale anzumelden und somit legal zu beschäftigen.

 

 

Beispiel

 

Wenn eine Haushaltshilfe beispielsweise 300 Euro im Monat verdient, zahlt

der Arbeitgeber dafür pro Monat 42,81 Euro an Abgaben. Rechnet man die

steuerlichen Vorteile dagegen, entstehen dem Arbeitgeber monatlich

Mehraufwendungen von nur 31 Cent. Mithilfe unseres Haushaltsscheckrechners

können Sie die genauen Abgaben ermitteln.

 

 

Weitere Informationen zur einfachen Anmeldung einer Haushaltshilfe über das

so genannte Haushaltsscheckverfahren finden Sie auf unserer Internetseite

unter 

http://www.minijob-zentrale.de

 

+++ Sofortmeldung in bestimmten Wirtschaftszweigen +++

 

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 zugestimmt, dass Arbeitgeber

bestimmter Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, ab dem 1. Januar 2009 eine

Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung mit dem Abgabegrund

20 direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzugeben haben.

Es handelt sich um eine zusätzliche Meldung und ersetzt nicht die Anmeldung

zur Sozialversicherung, die weiterhin wie gewohnt an die Einzugsstellen zu

übermitteln ist.

 

Ausführliche Erläuterungen zu allen rechtlichen Neuerungen bei den Minijobs

zum Jahreswechsel finden Sie auf unserer Internetseite unter

http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_116834/DE/01__Aktuelles/Node.html 

Quelle: Minijobzentrale

 

Neuerungen für Minijobs ab 2009

Minijob-Newsletter - Nr. 7/2008 - 22. Dezember 2008

 

 

Liebe machdudas-Nutzer, 

 

es gibt Neuerungen bei den Minijobs zum Jahreswechsel, denen am letzten

Freitag, 19.12.2008, der Bundesrat zugestimmt hat:

 

 

+++ Verbesserte steuerliche Förderung für Minijobs in Privathaushalten +++

 

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 dem Gesetz zur Förderung von Familie

und haushaltsnahen Dienstleistungen zugestimmt. Dieses Gesetz sieht unter

anderem eine Erhöhung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe geringfügig

entlohnte Beschäftigungen, den so genannten 400 Euro Minijobs in

Privathaushalten, vor. So wird die Steuerermäßigung für die  Minijobs in

Privathaushalten ab dem 1. Januar 2009 von bisher 10 Prozent auf 20 Prozent

der Gesamtausgaben angehoben.

 

Ab dem 1. Januar 2009 zahlen Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte

Beschäftigung im Privathaushalt 14,27 Prozent an Abgaben und können aufgrund

der neuen gesetzlichen Regelung 20 Prozent der Gesamtausgaben (maximal 510

Euro jährlich) von Ihrer zu zahlenden Einkommensteuer abziehen. Damit wurde

für die Arbeitgeber noch ein höherer Anreiz geschaffen, seine Haushaltshilfe

bei der Minijob-Zentrale anzumelden und somit legal zu beschäftigen.

 

 

Beispiel

 

Wenn eine Haushaltshilfe beispielsweise 300 Euro im Monat verdient, zahlt

der Arbeitgeber dafür pro Monat 42,81 Euro an Abgaben. Rechnet man die

steuerlichen Vorteile dagegen, entstehen dem Arbeitgeber monatlich

Mehraufwendungen von nur 31 Cent. Mithilfe unseres Haushaltsscheckrechners

können Sie die genauen Abgaben ermitteln. Zum Haushaltsscheckrechner:

http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_10186/DE/Service/Haushaltsscheckrechner/InhaltsNav.html?__nnn=true

 

 

Weitere Informationen zur einfachen Anmeldung einer Haushaltshilfe über das

so genannte Haushaltsscheckverfahren finden Sie auf unserer Internetseite

unter 

http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_10152/DE/3__Privathaushalte/NavNode.html?__nnn=true

 

 

+++ Sofortmeldung in bestimmten Wirtschaftszweigen +++

 

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 zugestimmt, dass Arbeitgeber

bestimmter Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, ab dem 1. Januar 2009 eine

Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung mit dem Abgabegrund

20 direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzugeben haben.

Es handelt sich um eine zusätzliche Meldung und ersetzt nicht die Anmeldung

zur Sozialversicherung, die weiterhin wie gewohnt an die Einzugsstellen zu

übermitteln ist.

 

Ausführliche Erläuterungen zu allen rechtlichen Neuerungen bei den Minijobs

zum Jahreswechsel finden Sie auf unserer Internetseite unter

http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_116834/DE/01__Aktuelles/Node.html?__nnn=true 

 

Quelle: Minijobzentrale