Für den normalen 400-Euro-Jobber zahlen Arbeitgeber 15 Prozent und Privathaushalte 5 Prozent des Gehaltes an die Rentenversicherung. Die Ansprüche an die spätere Rente sind diesen geringen Zahlungen entsprechend mau. Durch die so genannte Aufstockung, eine freiwillige Eigenleistung des Jobbers in Höhe von zusätzlichen 4,9 Prozent bzw. 14,9 Prozent bei Beschäftigten in Privathaushalten kann er seine Rentenleistung deutlich erhöhen. Auf diese Weise wird der Lohn in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Außerdem wird die Beschäftigungsdauer voll auf die Wartezeit angerechnet, und die ist Vorraussetzung bei der Gewährung von Rente und Rehaleistungen. Wie geht das? Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bieten eine kostenlose Broschüre “Aufstockung der Rentenversicherungsbeisträge”, auch als download unter minijobzentrale.de. Die Minijob-Zentrale, Tel.: 01801 200504 hilft Ihnen bei Fragen.Details und zusätzliche Informationen finden Sie hier.
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