Auch Minijobber sind im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft abgesichert. Das stellt für kleinere Auftraggeber mitunter eine schwere finanzielle Belastung dar. Doch es gibt eine Entlastung für Arbeitgeber: Die Arbeitgeberversicherung. Im Krankheitsfall seines Minijobbers kann der Auftraggeber satte 80% des weiter gezahlten Lohnes von der Minijob-Zentrale rückerstattet bekommen.
Die Erstattungsauftrage für Arbeitgeber gibt´s als Download oder telefonisch zum Bestellen hier.

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