Arbeitgeberversichung sichert Minijobbern Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Auch Minijobber sind im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft abgesichert. Das stellt für kleinere Auftraggeber mitunter eine schwere finanzielle Belastung dar. Doch es gibt eine Entlastung für Arbeitgeber: Die Arbeitgeberversicherung. Im Krankheitsfall seines Minijobbers kann der Auftraggeber satte 80% des weiter gezahlten Lohnes von der Minijob-Zentrale rückerstattet bekommen.

Die Erstattungsauftrage für Arbeitgeber gibt´s als Download oder telefonisch zum Bestellen hier.

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