Wer Arbeitslosengeld I erhält, darf sein Einkommen durch Nebenjobs aufbessern. Bedingung: Er darf nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten und muss seine zusätzlichen Einkünfte der Agentur für Arbeit melden, sonst droht eine Rückforderung der geleisteten Zahlungen. Erst wenn das Nettoeinkommen durch den Nebenjob den Freibetrag von 165 Euro monatlich übersteigt, kürzt die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld. Wurde der Job jedoch mindestens 18 Monate vor der Arbeitslosigkeit begonnen, bleiben die Einkünfte sogar steuerfrei. Dann gewährt die Arbeitsagentur einen Freibetrag, der dem durchschnittlichen Einkommen vor der Arbeitslosigkeit entspricht. Ein Beispiel: Hatten Sie zusätzlich zu Ihrer sozialpflichtigen Beschäftigung einen 400-Euro-Nebenjob, beträgt der Freibetrag 400,- Euro. Ergo: Es kann sich lohnen, sich 1, frühzeitig um einen zusätzlichen Nebenjob zu bemühen (zum Beispiel bei der privaten Jobvermittlungseite machdudas.de) und 2. ihn ordnungsgemäß anzumelden (Details: arbeitsagentur.de) .Mehr dazu hier.Quelle: live-pr.com
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