Archiv für die Kategorie 'Neues aus der Jobwelt'

Gamen, jobben, shoppen im Netz - klappt das auch bei der Partnersuche?

 

Zum Shoppen bestellen wir unsere Sachen bei h&m, zalando & Co. Online natürlich. Und lassen sie uns bequem nach Hause liefern. Auch die täglichen Lebensmittel kommen längst per Mausclick bis in die Wohnung. Und was ist bei der Partnersuche? Kann ich mich auch hier auf die Maus in meiner Rechten verlassen?

Jeder zweite Single scheint dies zu tun, denn sie alle sind der Meinung, dass der perfekte Partner online zu finden ist. Den Seelenverwandten am Arbeitsplatz, in einem Club oder auf dem Sportplatz kennenzulernen, sparen sie sich. Und so ist es nicht verwunderlich, dass bereits ein Drittel der neuen Bekanntschaften über Partnervermittlungen und Singlebörsen geschlossen werden.

Auf partnersuche.de kann sich jeder kostenlos anmelden und das Speed-dating im Internet ausprobieren. Das Portal hat über 500.000 Mitglieder. Da sollte doch was möglich sein…

Aber vergesst dabei bitte nicht die täglich neuen Jobs bei uns auf machdudas ;-) Und nun viel Glück bei der Suche nach dem perfekten Partner.


Weniger Schüler-Jobs durch Krise

In diesem Sommer haben Schüler, die einen Ferienjob suchen, es schwerer als üblich. Wegen der Wirtschaftskrise winken viele Betriebe ab, bei den Arbeitsagenturen ist wenig zu holen. Wer in den nächsten Monaten arbeiten will, muss auf eigene Faust bei Firmen nachfragen.” schieb Spiegel-Online am 18. Juni. Die Wirtschaftskrise mag vielen Schülern den Sommer-Ferienjob vermiesen, doch es besteht Hoffnung. Denn wer arbeiten will, muss das nicht in einem Betrieb tun. Immer mehr Schüler und Studenten setzen ihre Fähigkeiten in der erweiterten Nachbarschaft ein und helfen bei Gartenarbeiten, Computerproblemen, Umzügen oder Besorgungen und einfachen Dienstleistungen. Und immer mehr Menschen lassen sich von Privat-Menschen mit Fachkompetenz helfen. Treffen können Sich Jobber und Auftraggeber auf Portalen wie machdudas.de.

Jobs für Rentner

Für Viele beginnt mit der Rente weder der Wohl- noch der Ruhestand, denn sie müssen oder wollen sich ein wenig dazuverdienen. Natürlich hält der Gesetzgeber dafür ein paar Regeln bereit - da könnte ja jeder kommen ;-)

Wer das gesetzliche Rentenalter von derzeit 65 Jahren erreicht hat, darf unbegrenzt zur Rente dazuverdienen. Und der Nettolohn liegt sogar über dem eines “normalen” Jobbers, weil keine Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeträge mehr fällig werden. Frührentner hingegen müssen diese Abgaben bei Minijobs über 400,- Eurp monatlich noch  entrichten. Doch , so schreibt die Welt:

“Auch Rentner sind steuerpflichtig: Je nach der Höhe des Verdienstes fallen Abgaben an. Vor dem 65. Geburtstag gilt bei einem Mini-Job noch die Lohngrenze von 400 Euro monatlich. Zweimal im Jahr darf der Lohn auch 800 Euro betragen. Wer trotzdem mehr verdient, bekommt dann nur noch eine Teilrente ausbezahlt. Diese richtet sich nach der Höhe des zusätzlichen Einkommens und verschiedenen Faktoren wie dem Renteneintrittsalter.

Dementsprechend wird die Rente um ein Drittel, die Hälfte, zwei Drittel oder sogar ganz gestrichen. Dies gilt auch, wenn die Einkommensgrenze nur geringfügig überschritten wurde. Da sich diese Grenzen unter anderem nach dem frühren Lohn richten, müssen sie für jeden Rentner extra berechnet werden. Es empfiehlt sich, vorab von der zuständigen Rentenversicherung beraten zu lassen.”

Vorsicht also bei der Annahme eines regelmäßigen Jobs, der mehr als 400,- Euro monatlich bringt!

Wie die Welt im o.g. Artikel ebenfalls schreibt, sind die meisten Jobs eher mäßig bezahlt. So erhält ein Medikamenten-Auslieferer für Apotheken oft wenig über 5 Euro pro Stunde, und das, obwohl hier ein eigener PKW gewünscht wird.

Gerade für Rentner,  die nur eingeschränkt mobil sind, empfiehlt es sich daher eher, Jobs in der eigenen Nachbarschaft zu übernehmen. Vom Rasen mähen über Besorgungen machen, kleine Renovierungsaufgaben bis zum Vorlesen für Bettlägrige bietet die die Börse für Jobs von privat für privat, machdudas, zahlreiche Aufträge.

Minijobzentrale sucht Erfahrungsberichte!

machdudas Jobber und Auftraggeber wissen: Einen regelmäßigen Jobber schwarz zu beschäftigen lohnt nicht, denn eine offizielle Anmeldung des Jobbers bei der Minijobzentrale kostet nur wenige Euro im Monat. Und hat den Vorteil, dass der Jobber sozialversichert ist und der Auftraggeber sich nicht wegen Förderung der Schwarzarbei strafbar macht. Außerdem kann der Arbeitgeber die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bei seiner Steuererklärung steuermildernd wirksam machen. Damit das auch andere Menschen erfahren, sucht die Minijobzentrale Menschen, die vor der Presse über ihre Erfahrungen als Jobber oder Auftraggeber, negativ wie positiv, berichten wollen. Bitte meldet euch hier: presse@minijob-zentrale.de Euer machdudas-Team

Private Umzüge sind steuerlich absetzbar!

Wie die Finanzminister kürzlich beschlossen, darf auch ein Umzug aus rein privatem Grund steuerlich abgesetzt werden. Einfach die Rechnung der Spedition oder der Möbelpacker und des Möbelwagens bei der Steuererklärung einreichen - wer die Bezahlung nachweisen kann, mindert mit immerhin 20 Prozent der Kosten seine Einkommensteuerschuld. Das können, wenn innerhalb des Umzugsjahres keine weiteren haushaltsnahen Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, bis zu 600 Euro sein.

Lieber auf Sex verzichten als auf den Internetzugang

Laut einer Umfrage der Gesellschaft Harris Interactive für Intel würde fast jeder dritte Mann (30 Prozent) eher zwei Wochen auf Sex verzichten als für den gleichen Zeitraum keinen Internetzugang zu haben. Bei Frauen liegt die Bereitschaft zur Enthaltsamkeit zugunsten des Internets mit 46 Prozent sogar noch höher.

Passend in diesem Zusammenhang ist, dass nur 38 Prozent der Frauen mit ihrem Sexleben sehr zufrieden sind. Immerhin 44 Prozent finden: “Man kann in einer Beziehung auch ohne Sex glücklich sein.”  Quelle: Gewis für “Freundin”

Und damit wir an dieser Stelle die “WAS-HAT-DAS-ALLES-MIT-MACHDUDAS-ZU-TUN”-Kurve kriegen, zitieren wir noch ein weiteres Zitat aus dem Artikel der Süddeutschen Zeitung (http://www.sueddeutsche.de/458383/724/2692816/Man-kann-auch-ohne-Sex-gluecklich-sein.html):

 28 Prozent der Studenten können es sich leisten, auf Nebenjobs zu verzichten. Quelle: Univativ

Alle anderen können wir hoffentlich bald bei machdudas begrüßen, eurer Platform für Jobs von privat für privat.

Und wer Antworten zu Fragen aus seiner Stadt sucht, ist bei www.cityfragen.de richtig. Egal, ob ihr einen Veranstaltungstipp für heute Abend, nach einem romantischen Restaurant in München, der besten Bowlingbahn in Hamburg oder nach dem geilsten Döner Laden in Köln sucht. Einfacheure Frage bei www.cityfragen.de eingeben und schon nach kurzer Zeit bekommt ihr heißt Tipps von Menschen aus eurer Nachbarschaft.

 

Neuerungen für Minijobs ab 2009

Minijob-Newsletter - Nr. 7/2008 - 22. Dezember 2008

 

 

Liebe machdudas-Nutzer, 

 

es gibt Neuerungen bei den Minijobs zum Jahreswechsel, denen am letzten

Freitag, 19.12.2008, der Bundesrat zugestimmt hat:

 

 

+++ Verbesserte steuerliche Förderung für Minijobs in Privathaushalten +++

 

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 dem Gesetz zur Förderung von Familie

und haushaltsnahen Dienstleistungen zugestimmt. Dieses Gesetz sieht unter

anderem eine Erhöhung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe geringfügig

entlohnte Beschäftigungen, den so genannten 400 Euro Minijobs in

Privathaushalten, vor. So wird die Steuerermäßigung für die  Minijobs in

Privathaushalten ab dem 1. Januar 2009 von bisher 10 Prozent auf 20 Prozent

der Gesamtausgaben angehoben.

 

Ab dem 1. Januar 2009 zahlen Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte

Beschäftigung im Privathaushalt 14,27 Prozent an Abgaben und können aufgrund

der neuen gesetzlichen Regelung 20 Prozent der Gesamtausgaben (maximal 510

Euro jährlich) von Ihrer zu zahlenden Einkommensteuer abziehen. Damit wurde

für die Arbeitgeber noch ein höherer Anreiz geschaffen, seine Haushaltshilfe

bei der Minijob-Zentrale anzumelden und somit legal zu beschäftigen.

 

 

Beispiel

 

Wenn eine Haushaltshilfe beispielsweise 300 Euro im Monat verdient, zahlt

der Arbeitgeber dafür pro Monat 42,81 Euro an Abgaben. Rechnet man die

steuerlichen Vorteile dagegen, entstehen dem Arbeitgeber monatlich

Mehraufwendungen von nur 31 Cent. Mithilfe unseres Haushaltsscheckrechners

können Sie die genauen Abgaben ermitteln.

 

 

Weitere Informationen zur einfachen Anmeldung einer Haushaltshilfe über das

so genannte Haushaltsscheckverfahren finden Sie auf unserer Internetseite

unter 

http://www.minijob-zentrale.de

 

+++ Sofortmeldung in bestimmten Wirtschaftszweigen +++

 

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 zugestimmt, dass Arbeitgeber

bestimmter Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, ab dem 1. Januar 2009 eine

Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung mit dem Abgabegrund

20 direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzugeben haben.

Es handelt sich um eine zusätzliche Meldung und ersetzt nicht die Anmeldung

zur Sozialversicherung, die weiterhin wie gewohnt an die Einzugsstellen zu

übermitteln ist.

 

Ausführliche Erläuterungen zu allen rechtlichen Neuerungen bei den Minijobs

zum Jahreswechsel finden Sie auf unserer Internetseite unter

http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_116834/DE/01__Aktuelles/Node.html 

Quelle: Minijobzentrale

 

Gute Nachrichten für Auftraggeber und Jobber!

Die Bundesregierung plant, mit dem „Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen“ nicht nur das Kindergeld aufzustocken, sondern auch die Abzugsfähigkeit von „haushaltsnahen Dienstleistungen“ auszuweiten. Demnach sollen ab 2009 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro abzugsfähiger Kosten (maximal 4.000 Euro) die jährliche Steuerschuld senken können. Bislang waren lediglich 600 oder 1200 Euro steuermindernd. Die abzugsfähigen Kosten setzen sich dann neu zusammen aus den „allgemeinen haushaltsnahen Dienstleistungen“, den Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen im Haushalt sowie der versicherungspflichtigen Beschäftigung einer Haushaltshilfe.  Aus: Firmenpresse.deDer komplette Beitrag:http://www.firmenpresse.de/pressinfo64957.html 

Wieviel Geld Azubis durch machdudas dazu verdienen dürfen

Auszubildende, die von der Bundesagentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld (Abg) bekommen, können ab sofort einen Minijob mit einem Verdienst bis zu 400 Euro im Monat ausüben, ohne dass der Verdienst auf ihre Beihilfe angerechnet wird. Im Falle eines solchen Zusatzverdienstes wurde die Beihilfe (BAB und Abg) bisher gekürzt.
Dieser Effekt ist nun durch die Erhöhung der Freibeträge ab 1. August 2008 weggefallen. Die Hinzuverdienstmöglichkeit in Höhe von 400 Euro monatlich gilt ebenfalls für Schüler und Studenten, die für die Dauer ihrer Ausbildung eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.

Quelle: minijobzentrale

Berliner Sex-Gangster sperrte Frauen in Hundekäfig

Erst nach mehreren Wochen Martyrium konnten zwei Berliner Sex Gangster gefasst werden, die ahnungslose junge Frauen mit Jobangeboten in ihre Wohnung gelockt hatten. Dort wurden die jungen Frauen als Sex-Sklavinnen in Käfigen gehalten, mussten ihren “Herren” nackt zu Willen sein.  Die komplette Story auf bild.de: Hier Auch wenn solche “Jobanbieter” durch das Bewertungssystem bei machdudas wenig Chancen hätten, ist ein wenig Achtsamkeit bei der Jobsuche nie falsch, gerade für junge Jobber und Frauen. Nehmt beim ersten Treffen mit dem Auftraggeber am besten einen Freund oder eine Freundin mit, wenn Ihr minderjährig seid, ein Elternteil. Hinterlasst in jedem Fall die Adresse und Telefonnummer des Auftraggebers bei einer Vertrauensperson. Und, ganz wichtig: berichtet von euren Erfahrungen - auch im machdudas Bewertungssystem! Viel Spaß beim nächsten Job wünscht euer machdudas-Team!