Wie die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft mitteilte, stieg die Zahl der Arbeitnehmer, die einen Mini-Job ausüben, gegenüber dem ersten Quartal 2007 um 353.000 oder 5,7 Prozent auf 6,7 Millionen. Ein solcher Job kann neben den Studium, bei Arbeitslosigkeit, als Nebenjob oder Hauptberuf ausgeübt werden und ist für den Arbeitnehmer steuerfrei. Der Arbeitgeber muss den Minijobber offiziell bei der Bundesknappschaft anmelden und bezahlt einen geringen Pauschalbetrag, kann die Kosten dafür aber steuerlich absetzen. Mehr Infos hier.
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