Neuerungen für Minijobs ab 2009

Minijob-Newsletter - Nr. 7/2008 - 22. Dezember 2008

 

 

Liebe machdudas-Nutzer, 

 

es gibt Neuerungen bei den Minijobs zum Jahreswechsel, denen am letzten

Freitag, 19.12.2008, der Bundesrat zugestimmt hat:

 

 

+++ Verbesserte steuerliche Förderung für Minijobs in Privathaushalten +++

 

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 dem Gesetz zur Förderung von Familie

und haushaltsnahen Dienstleistungen zugestimmt. Dieses Gesetz sieht unter

anderem eine Erhöhung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe geringfügig

entlohnte Beschäftigungen, den so genannten 400 Euro Minijobs in

Privathaushalten, vor. So wird die Steuerermäßigung für die  Minijobs in

Privathaushalten ab dem 1. Januar 2009 von bisher 10 Prozent auf 20 Prozent

der Gesamtausgaben angehoben.

 

Ab dem 1. Januar 2009 zahlen Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte

Beschäftigung im Privathaushalt 14,27 Prozent an Abgaben und können aufgrund

der neuen gesetzlichen Regelung 20 Prozent der Gesamtausgaben (maximal 510

Euro jährlich) von Ihrer zu zahlenden Einkommensteuer abziehen. Damit wurde

für die Arbeitgeber noch ein höherer Anreiz geschaffen, seine Haushaltshilfe

bei der Minijob-Zentrale anzumelden und somit legal zu beschäftigen.

 

 

Beispiel

 

Wenn eine Haushaltshilfe beispielsweise 300 Euro im Monat verdient, zahlt

der Arbeitgeber dafür pro Monat 42,81 Euro an Abgaben. Rechnet man die

steuerlichen Vorteile dagegen, entstehen dem Arbeitgeber monatlich

Mehraufwendungen von nur 31 Cent. Mithilfe unseres Haushaltsscheckrechners

können Sie die genauen Abgaben ermitteln. Zum Haushaltsscheckrechner:

http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_10186/DE/Service/Haushaltsscheckrechner/InhaltsNav.html?__nnn=true

 

 

Weitere Informationen zur einfachen Anmeldung einer Haushaltshilfe über das

so genannte Haushaltsscheckverfahren finden Sie auf unserer Internetseite

unter 

http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_10152/DE/3__Privathaushalte/NavNode.html?__nnn=true

 

 

+++ Sofortmeldung in bestimmten Wirtschaftszweigen +++

 

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 zugestimmt, dass Arbeitgeber

bestimmter Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, ab dem 1. Januar 2009 eine

Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung mit dem Abgabegrund

20 direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzugeben haben.

Es handelt sich um eine zusätzliche Meldung und ersetzt nicht die Anmeldung

zur Sozialversicherung, die weiterhin wie gewohnt an die Einzugsstellen zu

übermitteln ist.

 

Ausführliche Erläuterungen zu allen rechtlichen Neuerungen bei den Minijobs

zum Jahreswechsel finden Sie auf unserer Internetseite unter

http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_116834/DE/01__Aktuelles/Node.html?__nnn=true 

 

Quelle: Minijobzentrale

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