Minijob-Newsletter - Nr. 7/2008 - 22. Dezember 2008 Liebe machdudas-Nutzer, es gibt Neuerungen bei den Minijobs zum Jahreswechsel, denen am letzten Freitag, 19.12.2008, der Bundesrat zugestimmt hat: +++ Verbesserte steuerliche Förderung für Minijobs in Privathaushalten +++ Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 dem Gesetz zur Förderung von Familie und haushaltsnahen Dienstleistungen zugestimmt. Dieses Gesetz sieht unter anderem eine Erhöhung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe geringfügig entlohnte Beschäftigungen, den so genannten 400 Euro Minijobs in Privathaushalten, vor. So wird die Steuerermäßigung für die Minijobs in Privathaushalten ab dem 1. Januar 2009 von bisher 10 Prozent auf 20 Prozent der Gesamtausgaben angehoben. Ab dem 1. Januar 2009 zahlen Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Privathaushalt 14,27 Prozent an Abgaben und können aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung 20 Prozent der Gesamtausgaben (maximal 510 Euro jährlich) von Ihrer zu zahlenden Einkommensteuer abziehen. Damit wurde für die Arbeitgeber noch ein höherer Anreiz geschaffen, seine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anzumelden und somit legal zu beschäftigen. Beispiel Wenn eine Haushaltshilfe beispielsweise 300 Euro im Monat verdient, zahlt der Arbeitgeber dafür pro Monat 42,81 Euro an Abgaben. Rechnet man die steuerlichen Vorteile dagegen, entstehen dem Arbeitgeber monatlich Mehraufwendungen von nur 31 Cent. Mithilfe unseres Haushaltsscheckrechners können Sie die genauen Abgaben ermitteln. Zum Haushaltsscheckrechner: http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_10186/DE/Service/Haushaltsscheckrechner/InhaltsNav.html?__nnn=true Weitere Informationen zur einfachen Anmeldung einer Haushaltshilfe über das so genannte Haushaltsscheckverfahren finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_10152/DE/3__Privathaushalte/NavNode.html?__nnn=true +++ Sofortmeldung in bestimmten Wirtschaftszweigen +++ Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 zugestimmt, dass Arbeitgeber bestimmter Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, ab dem 1. Januar 2009 eine Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung mit dem Abgabegrund 20 direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzugeben haben. Es handelt sich um eine zusätzliche Meldung und ersetzt nicht die Anmeldung zur Sozialversicherung, die weiterhin wie gewohnt an die Einzugsstellen zu übermitteln ist. Ausführliche Erläuterungen zu allen rechtlichen Neuerungen bei den Minijobs zum Jahreswechsel finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_116834/DE/01__Aktuelles/Node.html?__nnn=true Quelle: Minijobzentrale

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