Private Umzüge sind steuerlich absetzbar!

Wie die Finanzminister kürzlich beschlossen, darf auch ein Umzug aus rein privatem Grund steuerlich abgesetzt werden. Einfach die Rechnung der Spedition oder der Möbelpacker und des Möbelwagens bei der Steuererklärung einreichen - wer die Bezahlung nachweisen kann, mindert mit immerhin 20 Prozent der Kosten seine Einkommensteuerschuld. Das können, wenn innerhalb des Umzugsjahres keine weiteren haushaltsnahen Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, bis zu 600 Euro sein.

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