Tag-Archiv für 'haushaltshilfe'

Neuerungen für Minijobs ab 2009

Minijob-Newsletter - Nr. 7/2008 - 22. Dezember 2008

 

 

Liebe machdudas-Nutzer, 

 

es gibt Neuerungen bei den Minijobs zum Jahreswechsel, denen am letzten

Freitag, 19.12.2008, der Bundesrat zugestimmt hat:

 

 

+++ Verbesserte steuerliche Förderung für Minijobs in Privathaushalten +++

 

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 dem Gesetz zur Förderung von Familie

und haushaltsnahen Dienstleistungen zugestimmt. Dieses Gesetz sieht unter

anderem eine Erhöhung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe geringfügig

entlohnte Beschäftigungen, den so genannten 400 Euro Minijobs in

Privathaushalten, vor. So wird die Steuerermäßigung für die  Minijobs in

Privathaushalten ab dem 1. Januar 2009 von bisher 10 Prozent auf 20 Prozent

der Gesamtausgaben angehoben.

 

Ab dem 1. Januar 2009 zahlen Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte

Beschäftigung im Privathaushalt 14,27 Prozent an Abgaben und können aufgrund

der neuen gesetzlichen Regelung 20 Prozent der Gesamtausgaben (maximal 510

Euro jährlich) von Ihrer zu zahlenden Einkommensteuer abziehen. Damit wurde

für die Arbeitgeber noch ein höherer Anreiz geschaffen, seine Haushaltshilfe

bei der Minijob-Zentrale anzumelden und somit legal zu beschäftigen.

 

 

Beispiel

 

Wenn eine Haushaltshilfe beispielsweise 300 Euro im Monat verdient, zahlt

der Arbeitgeber dafür pro Monat 42,81 Euro an Abgaben. Rechnet man die

steuerlichen Vorteile dagegen, entstehen dem Arbeitgeber monatlich

Mehraufwendungen von nur 31 Cent. Mithilfe unseres Haushaltsscheckrechners

können Sie die genauen Abgaben ermitteln.

 

 

Weitere Informationen zur einfachen Anmeldung einer Haushaltshilfe über das

so genannte Haushaltsscheckverfahren finden Sie auf unserer Internetseite

unter 

http://www.minijob-zentrale.de

 

+++ Sofortmeldung in bestimmten Wirtschaftszweigen +++

 

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 zugestimmt, dass Arbeitgeber

bestimmter Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, ab dem 1. Januar 2009 eine

Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung mit dem Abgabegrund

20 direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzugeben haben.

Es handelt sich um eine zusätzliche Meldung und ersetzt nicht die Anmeldung

zur Sozialversicherung, die weiterhin wie gewohnt an die Einzugsstellen zu

übermitteln ist.

 

Ausführliche Erläuterungen zu allen rechtlichen Neuerungen bei den Minijobs

zum Jahreswechsel finden Sie auf unserer Internetseite unter

http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_116834/DE/01__Aktuelles/Node.html 

Quelle: Minijobzentrale

 

Neuerungen für Minijobs ab 2009

Minijob-Newsletter - Nr. 7/2008 - 22. Dezember 2008

 

 

Liebe machdudas-Nutzer, 

 

es gibt Neuerungen bei den Minijobs zum Jahreswechsel, denen am letzten

Freitag, 19.12.2008, der Bundesrat zugestimmt hat:

 

 

+++ Verbesserte steuerliche Förderung für Minijobs in Privathaushalten +++

 

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 dem Gesetz zur Förderung von Familie

und haushaltsnahen Dienstleistungen zugestimmt. Dieses Gesetz sieht unter

anderem eine Erhöhung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe geringfügig

entlohnte Beschäftigungen, den so genannten 400 Euro Minijobs in

Privathaushalten, vor. So wird die Steuerermäßigung für die  Minijobs in

Privathaushalten ab dem 1. Januar 2009 von bisher 10 Prozent auf 20 Prozent

der Gesamtausgaben angehoben.

 

Ab dem 1. Januar 2009 zahlen Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte

Beschäftigung im Privathaushalt 14,27 Prozent an Abgaben und können aufgrund

der neuen gesetzlichen Regelung 20 Prozent der Gesamtausgaben (maximal 510

Euro jährlich) von Ihrer zu zahlenden Einkommensteuer abziehen. Damit wurde

für die Arbeitgeber noch ein höherer Anreiz geschaffen, seine Haushaltshilfe

bei der Minijob-Zentrale anzumelden und somit legal zu beschäftigen.

 

 

Beispiel

 

Wenn eine Haushaltshilfe beispielsweise 300 Euro im Monat verdient, zahlt

der Arbeitgeber dafür pro Monat 42,81 Euro an Abgaben. Rechnet man die

steuerlichen Vorteile dagegen, entstehen dem Arbeitgeber monatlich

Mehraufwendungen von nur 31 Cent. Mithilfe unseres Haushaltsscheckrechners

können Sie die genauen Abgaben ermitteln. Zum Haushaltsscheckrechner:

http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_10186/DE/Service/Haushaltsscheckrechner/InhaltsNav.html?__nnn=true

 

 

Weitere Informationen zur einfachen Anmeldung einer Haushaltshilfe über das

so genannte Haushaltsscheckverfahren finden Sie auf unserer Internetseite

unter 

http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_10152/DE/3__Privathaushalte/NavNode.html?__nnn=true

 

 

+++ Sofortmeldung in bestimmten Wirtschaftszweigen +++

 

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 zugestimmt, dass Arbeitgeber

bestimmter Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, ab dem 1. Januar 2009 eine

Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung mit dem Abgabegrund

20 direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzugeben haben.

Es handelt sich um eine zusätzliche Meldung und ersetzt nicht die Anmeldung

zur Sozialversicherung, die weiterhin wie gewohnt an die Einzugsstellen zu

übermitteln ist.

 

Ausführliche Erläuterungen zu allen rechtlichen Neuerungen bei den Minijobs

zum Jahreswechsel finden Sie auf unserer Internetseite unter

http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_116834/DE/01__Aktuelles/Node.html?__nnn=true 

 

Quelle: Minijobzentrale

Gute Nachrichten für Auftraggeber und Jobber!

Die Bundesregierung plant, mit dem „Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen“ nicht nur das Kindergeld aufzustocken, sondern auch die Abzugsfähigkeit von „haushaltsnahen Dienstleistungen“ auszuweiten. Demnach sollen ab 2009 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro abzugsfähiger Kosten (maximal 4.000 Euro) die jährliche Steuerschuld senken können. Bislang waren lediglich 600 oder 1200 Euro steuermindernd. Die abzugsfähigen Kosten setzen sich dann neu zusammen aus den „allgemeinen haushaltsnahen Dienstleistungen“, den Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen im Haushalt sowie der versicherungspflichtigen Beschäftigung einer Haushaltshilfe.  Aus: Firmenpresse.deDer komplette Beitrag:http://www.firmenpresse.de/pressinfo64957.html 

So können Sie Babysitter, Haushaltshilfe, Gartenhelfer etc. steuerlich absetzen.


Privathaushalte als Arbeitgeber

Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung und werden seit dem 1. April 2003 besonders gefördert.

Vielen Familien, Singles oder Alleinerziehenden fehlt die Zeit, alle anfallenden Haushaltsarbeiten zu erledigen, wenn sie nach einem langen Arbeitstag im Büro, im Betrieb oder in der Schule nach Hause kommen. Auch ältere Menschen brauchen manchmal Unterstützung. Einkaufen, Aufräumen, Abwaschen, Kochen, Putzen, Staubsaugen und Wäsche bügeln sind mehr als “ein bisschen Haushalt”. Auch für die Erziehung der Kinder soll noch genug Zeit bleiben.

Der Minijobber übernimmt diese haushaltsnahen Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder ausführen. Der Arbeitgeber zahlt geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs. Die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung belaufen sich auf  jeweils 5 Prozent. Hinzu kommen Umlagen zum Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz in Höhe von 0,1 Prozent, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 1,6 Prozent, gegebenenfalls noch eine einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. Die Abgaben werden im Haushaltsscheckverfahren per Einzugsermächtigung vom Konto des Arbeitgebers von der Minijob-Zentrale eingezogen.

 Seit Januar 2006: Einzug der Beiträge zur Unfallversicherung durch die Minijob-Zentrale

Seit dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale bei Minijobs in Privathaushalten die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Unfallversicherungsbeiträge. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden zusammen mit den anderen Abgaben von der Minijob-Zentrale erstmalig am 15. Juli 2006 für das erste Halbjahr 2006 eingezogen. Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt bundeseinheitlich 1,6 Prozent des Arbeitsentgelts.

Quelle: Minijob-Zentrale 

Was müssen Sie tun, um eine/n Helfer/in im Haushalt anzumelden?

Auf www.haushaltsscheck.de finden Sie ein Formular, das Sie ausfüllen und von Ihrer Haushaltshilfe unterschrieben absenden an:

Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See, Minijob-Zentrale, 45115 Essen

Das können Sie steuerlich absetzen

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen, sei es Kinderbetreuung, Gartenarbeit, Reinigung, o.Ä. können Sie als Privathaushalt 10 Prozent der im Laufe eines Jahres entstandenen Kosten von Ihrer Steuerschuld absetzen. Achtung: Es sind maximal 510 EUR pro Jahr steuerlich absetzbar.

So finden Sie eine Haushaltshilfe, Putzhilfe, Babysitter, Gartenhelfer …

  Stellen Sie ganz einfach einen kostenlosen Auftrag bei machdudas.de ein. machdudas vermittelt für Sie unverbindlich und kostenfrei Jobber aus Ihrer Nähe.

Viel Glück und angenehme freie Zeit wünscht

Ihr machdudas-Team