Minijob-Newsletter - Nr. 7/2008 - 22. Dezember 2008
Liebe machdudas-Nutzer,
es gibt Neuerungen bei den Minijobs zum Jahreswechsel, denen am letzten
Freitag, 19.12.2008, der Bundesrat zugestimmt hat:
+++ Verbesserte steuerliche Förderung für Minijobs in Privathaushalten +++
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 dem Gesetz zur Förderung von Familie
und haushaltsnahen Dienstleistungen zugestimmt. Dieses Gesetz sieht unter
anderem eine Erhöhung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe geringfügig
entlohnte Beschäftigungen, den so genannten 400 Euro Minijobs in
Privathaushalten, vor. So wird die Steuerermäßigung für die Minijobs in
Privathaushalten ab dem 1. Januar 2009 von bisher 10 Prozent auf 20 Prozent
der Gesamtausgaben angehoben.
Ab dem 1. Januar 2009 zahlen Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte
Beschäftigung im Privathaushalt 14,27 Prozent an Abgaben und können aufgrund
der neuen gesetzlichen Regelung 20 Prozent der Gesamtausgaben (maximal 510
Euro jährlich) von Ihrer zu zahlenden Einkommensteuer abziehen. Damit wurde
für die Arbeitgeber noch ein höherer Anreiz geschaffen, seine Haushaltshilfe
bei der Minijob-Zentrale anzumelden und somit legal zu beschäftigen.
Beispiel
Wenn eine Haushaltshilfe beispielsweise 300 Euro im Monat verdient, zahlt
der Arbeitgeber dafür pro Monat 42,81 Euro an Abgaben. Rechnet man die
steuerlichen Vorteile dagegen, entstehen dem Arbeitgeber monatlich
Mehraufwendungen von nur 31 Cent. Mithilfe unseres Haushaltsscheckrechners
können Sie die genauen Abgaben ermitteln.
Weitere Informationen zur einfachen Anmeldung einer Haushaltshilfe über das
so genannte Haushaltsscheckverfahren finden Sie auf unserer Internetseite
unter
http://www.minijob-zentrale.de
+++ Sofortmeldung in bestimmten Wirtschaftszweigen +++
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 zugestimmt, dass Arbeitgeber
bestimmter Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, ab dem 1. Januar 2009 eine
Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung mit dem Abgabegrund
20 direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzugeben haben.
Es handelt sich um eine zusätzliche Meldung und ersetzt nicht die Anmeldung
zur Sozialversicherung, die weiterhin wie gewohnt an die Einzugsstellen zu
übermitteln ist.
Ausführliche Erläuterungen zu allen rechtlichen Neuerungen bei den Minijobs
zum Jahreswechsel finden Sie auf unserer Internetseite unter
http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_116834/DE/01__Aktuelles/Node.html
Quelle: Minijobzentrale


