Als virtuelle Assistenz im Ausland arbeiten – das solltest du darüber wissen

Mal ehrlich: Wer träumt nicht davon, als Freelancer irgendwo auf der Welt zu arbeiten? Sei es in Thailand am Strand, auf den Bahamas oder abgeschieden vom Trubel des Alltags in einer Berghütte. Homeoffice auf Bali oder in der Toskana? Eine Umfrage der Ernst & Young Global Limited ergab, dass rund 25 % der befragten Freelancer gerne von irgendwo anders auf der Welt aus arbeiten würden. Als VA ist das möglich, doch es müssen einige Dinge berücksichtigt werden. Wir verraten dir, welche das sind. 

Als virtuelle Assistenz im Ausland arbeiten

Einige wichtige Fragen vorweg

Digitale Nomaden, zu denen auch virtuelle Assistenten gehören, sind bei der Wahl ihres Büros relativ uneingeschränkt. Relativ. Denn ohne Strom und Internet geht in diesem Berufszweig nun mal so überhaupt gar nichts. Deswegen musst du dir im Vorfeld einige Dinge genau überlegen. Unter anderem: Welche technische Infrastruktur benötigst du für deine tägliche Arbeit?

Weitere wesentliche Fragen, die zu beachten wären, sind: 

  • Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in deinem Traumland?
  • Bekommt man so einfach ein Arbeitsvisum?
  • Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? 
  • Willst du komplett auswandern oder deine Wohnung in Deutschland behalten?
  • Welche Steuern fallen an?
  • Kannst du dich im Ausland verständigen?

Kann man als virtuelle Assistenz so einfach remote im Ausland arbeiten?

Generell gilt innerhalb der EU das Recht der Freizügigkeit, festgelegt im Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU. Darin ist geregelt, dass jeder EU-Bürger innerhalb der EU umziehen und arbeiten kann, ohne ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis vorweisen zu müssen. Somit ist die Remote-Arbeit als virtuelle Assistenz innerhalb der gesamten EU sehr einfach.

Schwieriger wird es, wenn dein neuer Arbeitsort im Nicht-EU-Ausland liegt. Welche Voraussetzungen hier zu erfüllen sind, sind von Land zu Land komplett verschieden. Zahlreiche Staaten verlangen einen Arbeitgeber, der dir das Visum bereitstellt. Es gibt aber auch Länder, die Skilled Immigration Visa, sogenannte Fachkräfte-Visa, anbieten. Auskunft über die geltenden Bestimmungen gibt dir die Botschaft deines gewünschten Ziellandes.

Zahlreiche Blogger berichten auch darüber, dass sie sich immer wieder ein neues Touristenvisum beschaffen und damit arbeiten. Streng genommen dürften sie damit keiner Beschäftigung nachgehen. Denn ein Touristenvisum berechtigt dich nur, das Land für touristische Zwecke für einen bestimmten Zeitraum zu bereisen. Da die meisten aber Aufträge von Kunden in Deutschland abarbeiten, fallen sie nicht unter die vorherrschenden Arbeitsgesetze der jeweiligen Länder. Damit jedoch alles seine Richtigkeit hat, solltest du, wenn nötig, ein Arbeitsvisum beantragen.

Wie du ein Arbeitsvisum beantragst

Üblicherweise erhältst du ein Arbeitsvisum nur dann, wenn du die jeweiligen Qualifikationen für deine ausgeübte Tätigkeit nachweisen kannst. Für den Antrag benötigst du: 

  • Das Antragsformular
  • Einen gültigen Reisepass mit genügend freien Seiten für den Antrag
  • Manchmal auch eine offizielle Arbeitserlaubnis durch den Arbeitgeber (doch diese kannst du als VA nicht erbringen, daher kannst du in Ländern mit diesen Bestimmungen als VA nicht arbeiten) 
  • Eine offizielle Einladung (Visa Support Brief oder Invitation Letter) des ausländischen Arbeitgebers – auch hier wirst du als VA an deine Grenzen stoßen 

Wie lange ein Arbeitsvisum gültig ist, ist von Land zu Land verschieden. So gilt es in einigen Staaten nur für 6 Monate, in anderen wiederum für mehrere Jahre. Oftmals kann es aber auf einfache, unbürokratische Art und Weise verlängert werden.

Diese steuerlichen Dinge müssen von einer virtuellen Assistenz bei der Arbeit im Ausland beachtet werden

Verfasst du als VA vorrangig Texte für deine Auftraggeber, giltst du als Freiberufler und bist von der Gewerbesteuer befreit. Sobald aber Tätigkeiten wie Adressrecherche, Buchhaltung und allgemeine virtuelle Bürotätigkeiten Teil deines Dienstleistungsportfolios sind, musst du ein Gewerbe anmelden. Mehr darüber erfährst du auch im Artikel „Durchstarten als virtuelle Assistenz – doch was ist mit der Gewerbeanmeldung“. Erzielst du also gewerbliche Einnahmen, musst du Gewerbesteuer zahlen. 

Möchtest du nun als virtuelle Assistenz remote im Ausland arbeiten, musst du weiterhin deine Gewerbesteuer abführen. Aber wo? In dem Land, in dem dein Gewerbe angemeldet ist. Arbeitest du beispielsweise in Thailand, hast dein Gewerbe aber in Deutschland angemeldet und hast auch überwiegend deutsche Kunden, dann zahlst du ganz normal die deutsche Einkommensteuer.

Und was ist, wenn du deine Zelte abbrichst und keinen offiziellen Wohnsitz mehr in Deutschland hast? Dann bist du dort immer noch steuerpflichtig. Denn laut Gesetzgeber hast du so lange einen Wohnsitz in Deutschland wie du mehr als 183 Tage pro Jahr in Deutschland verweilst. Dies ist auch dann der Fall, wenn du die Verfügungsgewalt über dein ehemaliges Kinderzimmer hast – sprich du hast den Hausschlüssel deiner Eltern. Erst wenn du alle Verbindungen nach Deutschland abbrichst, also keine Einnahmen mehr durch Aufträge deutscher Firmen generierst, keine Mitgliedschaft mehr im regionalen Schützenverein hast und nicht noch irgendeinen Schlüssel zu irgendwelchen Wohnräumen besitzt, erst dann bist du von der Einkommensteuerpflicht befreit.

Zusammengefasst bedeutet das: 

  1. Du hast einen Wohnsitz in Deutschland und arbeitest während der Wintermonate aber in Thailand: Alle Einnahmen unterliegen der deutschen Einkommensteuer und dein Gewerbe muss in Deutschland angemeldet sein. 
  2. Als digitaler Nomade bist du eingeschränkt steuerpflichtig, unter anderem wegen Aufträgen durch deutsche Firmen. 
  3. Hast du nachweislich keinerlei Einnahmen durch deutsche Kunden und auch sonst keine Verbindung mehr nach Deutschland, dann bist du von der Einkommenssteuer befreit. Diese musst du fortan in dem Land mit deinem gemeldeten Hauptwohnsitz abführen.

Was ist mit der Kranken- und Rentenversicherung, wenn du als VA im Ausland arbeitest? 

Mit einem deutschen Wohnsitz und einem bestehenden Gewerbe in Deutschland bist du zur Anmeldung bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung verpflichtet. Solange du dich im EU-Ausland aufhältst, greift im Regelfall die normale Versicherung. Doch im Nicht-EU-Ausland ist eine Auslandskrankenversicherung oft zwingend erforderlich. Diese kann für einen unterschiedlich langen Zeitraum abgeschlossen werden. Selbst internationale Krankenversicherungen auf unbestimmte Zeit sind erhältlich.

Bezüglich der Rentenversicherung sind die wenigsten Selbstständigen oder VAs gesetzlich rentenversichert. Du musst selbst Vorsorge für das Leben im Alter tragen. Doch solange du in Deutschland gemeldet bist, kannst du von deutschen Rentenprogrammen wie beispielsweise der Riester-Rente profitieren.

Fazit – als virtuelle Assistenz remote im Ausland arbeiten

Auch wenn viele Blogger und virtuelle Assistenten das Arbeiten im Ausland als unproblematisch und einfach darstellen, gilt es die steuerrechtlichen Vorgaben und Bestimmungen zu beachten, unter anderem bezüglich der Einkommensteuer. Daher überlege dir den Schritt, als virtuelle Assistenz remote im Ausland zu arbeiten, genau. Nur wenn du dich gut informierst und über die Regelungen Bescheid weißt, verhinderst du böse Überraschungen. 

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