Diese Steuern sind für dich als Freelancer relevant

Jeder Freelancer sollte sich ausführlich mit dem Thema Steuern beschäftigen. Die wesentlichen Fragen dabei lauten: Welche Steuern müssen als Freiberufler gezahlt werden? Was ist der Unterschied zwischen Einkommen‑ und Umsatzsteuer? An welchen Stichtagen sind Zahlungen an das Finanzamt fällig? Da Unwissen nicht vor Strafe schützt, darf das Thema nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Und wem der Finanzdschungel zu undurchsichtig ist, der sollte unbedingt einen Steuerberater um Hilfe bitten.

Steuern als Freelancer

Wie viel Steuern zahlt ein Freelancer?

Wie viel Steuern du als Freiberufler zahlst, kann nicht pauschal beantwortet werden. Denn die Höhe der Abgaben ist nicht nur von der Höhe deiner Einnahmen, sondern auch von deiner Tätigkeit abhängig.

Allgemein gilt, dass du – wie jeder andere Beschäftigte auch – als Freelancer Einkommensteuer zu zahlen hast. Außerdem fällt noch die Umsatzsteuer an, bei der über einen Vorsteuerabzug an andere Unternehmen gezahlte Umsatzsteuer verrechnet wird.

Einkommensteuer für Freelancer

Die Höhe deiner Einkommensteuer ergibt sich aus deinem Geschäftsgewinn. Das heißt, die Einkommensteuer wird auf Basis deines Gewinns, also Einnahmen abzüglich Ausgaben, ermittelt. Dazu solltest du wissen, dass bei der Einkommensteuer ein progressiver Steuersatz zur Anwendung kommt. Das bedeutet: Je höher dein Einkommen ist, desto höher sind deine Abgaben.

Dafür wirst du in eine Einkommensteuertarifklasse eingeordnet. Anhand dieser kannst du bereits ungefähr abschätzen, wie hoch die Einkommensteuer für dich als Freelancer ausfällt.

Für 2022 gelten folgende Tarifklassen:

●   Liegt dein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 9.984,00 €, ist deine steuerliche Belastung gleich null, da der Grenzsteuersatz in dieser Tarifklasse 0 % beträgt.

●   Ab einer Höhe von 9.985,00 € bis zur Grenze von 14.926,00 € wirst du in der Progressionszone I eingestuft. Hier beträgt der Grenzsteuersatz zwischen 14 % und 24 %.

●   Bei einem zu versteuernden Einkommen von 14.927,00 € bis 58.596,00 € wirst du in die Progressionszone II eingruppiert, in der der Grenzsteuersatz zwischen 24 % und 42 % liegt.

●   Ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597,00 € wird nicht mehr von Progressions‑, sondern von Proportionalzonen gesprochen. Mit einem Einkommen zwischen 58.597,00 € und 277.825,00 € landest du in Proportionalzone I. In dieser gilt ein einheitlicher Grenzsteuersatz von 42 %.

●   Ab 277.826,00 € zu versteuerndem Einkommen befindest du dich in der Proportionalzone II, in der der Grenzsteuersatz 45 % beträgt.

Was ist die Einkommensteuervorauszahlung?

Die Einkommensteuervorauszahlung nach § 37 EStG ist eine Abschlagszahlung auf die fällige Einkommensteuer für das laufende Geschäftsjahr. Diese Steuer musst du als Freelancer meist vierteljährlich an das Finanzamt abführen. In der Regel gelten dafür folgende Stichtage:

●       10. März

●       10. Juni

●       10. September

●       10. Dezember

Eine Einkommensteuervorauszahlung ist aber nur dann fällig, wenn die Steuerlast im vorangegangenen Veranlagungszeitraum mindestens 400 Euro betragen hat und demnach pro Quartal mindestens 100 Euro vorauszuzahlen gewesen wären. Wenn dein jährliches Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2021: 9.744 €, 2022: 9.984 €) liegt, wird keine Einkommensteuer fällig und es sind demnach auch keine Vorauszahlungen zu leisten.

Bemessungsgrundlage für die Vorauszahlungen sind stets die zu versteuernden Einkünfte des vergangenen Geschäftsjahrs – unter Berücksichtigung bestimmter Ausgaben, wie beispielsweise Werbungskosten. Der ermittelte Betrag wird geviertelt und vom Finanzamt als vierteljährliche Vorauszahlung festgesetzt.

Zahlt man als Freelancer Gewerbesteuer?

Da Freelancer einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen und damit kein klassisches Gewerbe, wie z. B. ein Handwerker, haben, entfällt für sie die Anmeldung beim Gewerbeamt. Folglich zahlst du als Freelancer keine Gewerbesteuer. Es kann aber passieren, dass das Finanzamt dich dennoch als Gewerbetreibenden einstuft. Denn nicht immer ist eine Abgrenzung der Freiberuflichkeit zum klassischen Gewerbe eindeutig möglich. Im Normalfall unterliegen alle künstlerischen, wissenschaftlichen, publizistischen und erzieherischen Tätigkeiten nicht der Gewerbeordnung.

Du musst allerdings bei der Ausübung deiner Tätigkeiten darauf achten, keine gewerblichen Arbeiten neben den nicht-gewerblichen anzubieten. Oder zumindest nicht mehr Geld mit den gewerblichen Tätigkeiten als mit deiner Freiberuflichkeit zu verdienen. Sonst verlierst du deinen Status als Freiberufler. Mit anderen Worten: Wenn du freiberuflich Softwarelösungen programmierst, aber nebenbei noch einen Handel mit Softwareprodukten betreibst, bist du Gewerbetreibender, sobald du mit dem Handel höhere Einnahmen erzielst als mit deiner Programmierarbeit.

Umsatzsteuer bei Freelancern

Auch die Umsatzsteuer ist für dich als Freelancer wichtig. Sie wird auf alle Dienstleistungen und Waren erhoben. Mit einer Ausnahme: Selbstständige, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, dürfen ihre Leistungen umsatzsteuerfrei anbieten.

Die Umsatzsteuer fällt für alle Umsätze an, die in deinem Heimatland, also Deutschland, generiert wurden. In Deutschland beträgt der Standardsteuersatz dabei 19 %. Der ermäßigte Satz liegt bei 7 %.

In den meisten Fällen gilt für dich als Freelancer der Steuersatz von 19 %. Ausgenommen davon sind zum Beispiel schriftstellerische Tätigkeiten, die unter das Urheberrecht fallen. Verfasst du beispielsweise Texte, für die du selbst recherchiert und die du originär geschrieben hast, stellst du deinem Auftraggeber den ermäßigten Satz von 7 % in Rechnung. Sollst du hingegen bereits bestehende Texte nur umschreiben und stilistisch anpassen, liegt das Urheberrecht nicht bei dir. Somit ist der normale Umsatzsteuersatz von 19 % fällig.

Exkurs: Wie berechnet man die Umsatzsteuer bei Lieferungen ins EU‑Ausland?

Anders sieht es aus, wenn du als Freelancer eine Rechnung an einen Kunden im EU‑Ausland schreibst. Denn dabei ist nach § 13b UstG der Leistungsempfänger der Steuerschuldner. In diesem Fall schreibst du daher eine Rechnung ohne Ausweisung der Umsatzsteuer. Wichtig dafür ist aber, dass es sich um ein B2B‑Geschäft, also ein Geschäft zwischen zwei Unternehmen, handelt. Auf deiner Rechnung musst du außerdem auf das sogenannte „Reverse-Charge-Verfahren“ hinweisen.

Anders sieht es bei Geschäften mit Kleinunternehmen im EU‑Ausland aus. Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen und auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, gilt hier § 13a des Umsatzsteuergesetzes. Die Steuer muss somit vom Leistungserbringer gezahlt werden. Das heißt, du als Freelancer schreibst eine Bruttorechnung an deinen ausländischen Kunden und führst die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab.

Was hat es mit der Vorsteuer auf sich?

Das Gegenstück zur Umsatzsteuer ist die Vorsteuer. Musst du als Freelancer Umsatzsteuer erheben, darfst du sie mit der Vorsteuer verrechnen. Die Vorsteuer ist die Differenz zwischen der Umsatzsteuer, die du deinen Kunden in Rechnung stellst, und der von dir an andere Unternehmen bezahlten Umsatzsteuer – beispielsweise an Dienstleister, die dir zugearbeitet haben. Dies ist jedoch eine stark vereinfachte Erklärung. Um den korrekten Umsatzsteuerbetrag ans Finanzamt abzuführen, solltest du als Freelancer einen Steuerberater zurate ziehen.

Welche Fristen musst du bei der Umsatzsteuervoranmeldung als Freelancer einhalten?

Für die Umsatzsteuervoranmeldung und die fristgerechte Zahlung der Steuer bist du als Freelancer selbst verantwortlich. Die Voranmeldung muss immer spätestens zum 10. eines jeden Kalendermonats beim Finanzamt eingegangen sein, sofern du zur monatlichen Zahlung verpflichtet bist. Oft reicht jedoch eine quartalsweise oder jährliche Umsatzsteuervoranmeldung:

●       Lag die Steuerschuld des letzten Geschäftsjahres über 7.500 €, muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich erfolgen.

●       Lag die Steuerschuld zwischen 1.000 und 7.500 € reicht eine vierteljährliche Voranmeldung.

●       Bei einer Steuerschuld unter 1.000 € erfolgt die Zahlung der Steuer für dich als Freelancer einmal jährlich.

Am Ende des Jahres wird vom Finanzamt geprüft, welche Steuerschuld du tatsächlich hattest und welchen Umsatzsteuerbetrag du abgeführt hast. Je nachdem, wie die Differenz der Beträge ausfällt, musst du eine Nachzahlung leisten oder bekommst eine Erstattung.

Steuern für Freelancer – gar nicht so schwer

Als Freelancer musst du – wie jeder andere Bürger auch – Steuern zahlen. Nur werden diese nicht wie bei Angestellten automatisch von deinem Lohn abgezogen. Sondern du bist selbst für die Zahlung, Einhaltung der Fristen und Bestimmung der Steuerhöhe verantwortlich. Da man als Laie kaum alle Regeln und Steuergesetze durchblickt, solltest du mit einem Steuerberater zusammenarbeiten. Dadurch werden nicht nur die zu zahlenden Steuern richtig berechnet, sondern der Fachmann kümmert sich auch um die Einhaltung der jeweiligen Fristen. Dadurch kannst du unnötige Verzugszinsen vermeiden.

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